Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logics Software GmbH

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen bereits geschlossener Verträge.
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht getroffen, soweit nicht schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Diese Schriftformklausel gilt nicht für zukünftige Änderungen des Vertrages, d.h. solche, die nach Abschluß des Vertrages getroffen werden

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Geringfügige technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie geringfügige Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben der Firma Logics Software GmbH vorbehalten, soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Teillieferungen sind zulässig. Dies gilt nicht, wenn die Annahme der Teillieferungen für den Kunden unzumutbar ist.
3.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die uns die Lieferung ich erschweren oder unmöglich machen, wie unverschuldete Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein teilweiser Rücktritt kommt nicht in Betracht, wenn die Teilleistung für den Kunden nicht von Interesse ist.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
4.2. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

5. Garantie und Haftungsbeschränkung

Es gelten die Konditionen des jeweiligen Logics Software Lizenzvertrages.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
6.2. Verarbeitungen oder Umbildungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung unserseits. Dies bedeutet, dass wir anteilsmäßig an der neu hergestellten einheitlichen Sache entsprechend der Höhe unserer noch offenen Forderung Eigentümer bzw. Miteigentümer werden. Maßgeblich für die Höhe des Miteigentums ist das Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren und/oder dem Arbeitswert zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum aufgrund des Eigentumsvorbehalts oder aufgrund der zuvor geregelten Herstellervereinbarung zusteht, wird im folgenden als vorbehaltene Ware bezeichnet.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, die vorbehaltene Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten und/oder zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf und/oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der vorbehaltenen Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer noch offenen Kaufpreisforderung ab. Der Kunde bleibt jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung ist widerruflich für den Fall des Verzugs des Kunden.
6.4. Bei Zugriffen Dritter auf die vorbehaltene Ware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
6.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die vorbehaltene Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruches des Kunden gegen einen Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der vorbehaltenen Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit das Verbraucherkreditgesetz zur Anwendung kommt.

7. Zahlung

7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
7.2. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, sind Zahlungen, die nicht zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten reichen, zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.
7.3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein Verzugsschaden oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Im Falle eines solchen Nachweises ist er nur zum Ersatz des real entstandenen Schadens verpflichtet.
7.4. Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10% der Gesamtleistung - bzw. bei einer vertraglichen Laufzeit über drei Jahren mit 5% der Gesamtleistung - in Verzug, so sind wir berechtigt, ihm eine zweiwöchige Zahlungsfrist einzuräumen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
7.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur befugt, wenn seine Forderung von uns unbestritten ist oder deren Bestand rechtskräftig festgestellt wurde.

8. Lizenzbedingungen, Urheberrechte

Es gelten die Konditionen des jeweiligen Logics Software Lizenzvertrages.

9. Export

Die Produkte der Logics Software GmbH sind zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt und erfüllen die inländischen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine etwaige Ausfuhr der Ware aus der Bundesrepublik Deutschland durch den Kunden geschieht allein in dessen Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst herbeizuführen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist München. Soweit der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat die Vereinbarung des Erfüllungsortes keine Auswirkung auf den Gerichtsstand.
10.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann in Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als örtlicher Gerichtsstand das Amtsgericht München, bzw. das Landgericht München I als vereinbart.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Klausel beabsichtigten Zweck erreicht.
Der Vertrag ist insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

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